Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9238
OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10 (https://dejure.org/2010,9238)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.08.2010 - 1 L 116/10 (https://dejure.org/2010,9238)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 (https://dejure.org/2010,9238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 BeamtStG
    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Zulassung zur Berufung im Zurruhesetzungsverfahren eines Beamten - Keine Verpflichtung zur Durchführung eines BEM im Zuruhesetzungsverfahren - Besondere beamtenrechtliche Bestimmungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit unter der Voraussetzung einer vorherigen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit unter der Voraussetzung einer vorherigen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1321
  • DÖV 2010, 944
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Dass das BG LSA während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit dem In-Kraft-Treten des LBG LSA ( GVBl. LSA 2009, 648 ) am 1. Februar 2010 außer Kraft getreten ist, ist rechtlich ohne Belang, da es für die Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 26. März 2010 - Az.: 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 ).

    Insbesondere legt der Kläger nicht (weiter) dar, dass der Beklagte etwa seiner aus § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG i. V. m. § 42 Abs. 3 BG LSA resultierenden Pflicht, nach einer anderweitigen Verwendung des Beamten zu suchen ( vgl. hierzu: BVerwG Urteil vom 26. März 2009 - Az.: 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 ), nicht nachgekommen ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten nach § 42 Abs. 1 BG LSA danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 4. Juni 2009 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris ).

    Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht ( siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach juris; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; zuletzt: Beschluss vom 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist jedenfalls geklärt, dass die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX die bloße Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips darstellt und ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement einer Kündigung dann nicht entgegensteht, wenn keine Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-)Beschäftigung bestehen ( siehe etwa: BAG, Urteil vom 23. April 2008 - Az.: 2 AZR 1012/06 -, DB 2008, 2091 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten nach § 42 Abs. 1 BG LSA danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 4. Juni 2009 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris ).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht ( siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach juris; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; zuletzt: Beschluss vom 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 1 L 116/10
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 5 ME 61/07

    Rechtmäßigkeit einer Weisung des Dienstherrn zur amtsärztlichen Untersuchung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 6 A 816/09

    Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - 3 LB 27/08

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit; Durchführung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 1 M 121/12

    Keine "Suchpflicht" nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG, wenn jegliche

    Das Verwaltungsgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 23. September 2012 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 3 B 10.346

    Dienstunfähigkeit, beschränkt auf den Beruf als Lehrer

    (vgl. OVG NRW vom 29.10.2009 1 A 3598/07, vom 21.5.2010 6 A 816/09 jeweils , OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009 Az. 3 LB 27/08 ; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 18.4.2011 2 L 40/11; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.8.2010 1 L 116/10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13

    Amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter

    § 84 Abs. 2 SGB IX (juris: SGB 9) findet im Rahmen beamtenrechtlicher Zurruhesetzungsverfahren im Sinne von § 26 BeamtStG, welcher auch die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung des Beamten einschließt, keine Berücksichtigung (Fortführung von: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -).(Rn.12).

    Daher ist davon auszugehen, dass § 84 Abs. 2 SGB IX im Rahmen beamtenrechtlicher Zurruhesetzungsverfahren im Sinne von § 26 BeamtStG keine Berücksichtigung findet ( OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2013 - 1 L 38/13

    Feststellung des Dienstvorgesetzten über die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Das Verwaltungsgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 21. März 2012 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Hiernach kann dahinstehen, ob eine Wiedereingliederung der Klägerin nach Maßgabe von § 84 SGB IX vorliegend aus Rechtsgründen nicht ohnehin ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.] ) und sich das Urteilsergebnis bereits deswegen als richtig erweist.

  • VG Halle, 24.01.2018 - 5 A 236/17

    Entlassung eines Landesbeamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit;

    Danach käme es darauf an, ob der Beklagte bei Erlass des Widerspruchsbescheides am 29. Mai 2017 nach den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig und deshalb zu entlassen ist (vgl. zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 - juris).
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (so OVG Sachsen-Anhalt in st. Rspr., vgl. zuletzt Beschl. v. 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/13

    Annahme von Polizeidienstunfähigkeit

    Polizeivollzugsbeamte sind gemäß § 26 Abs. 1 Satz 4 BeamtStG i. V. m. § 107 LBG LSA dienstunfähig (polizeidienstunfähig), wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht genügen und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/12

    Mangelnde Eignung für den Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 107 LBG LSA i.V.m.

    Polizeivollzugsbeamte sind gemäß § 26 Abs. 1 Satz 4 BeamtStG i.V.m. § 107 LBG LSA dienstunfähig (polizeidienstunfähig), wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht genügen und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, [...] [m.w.N.]).
  • VG Magdeburg, 21.09.2017 - 5 A 473/16

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides am 26. Mai 2016 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Beamte dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl.: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 L 116/10 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2011 - 1 M 9/11

    Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

    Die Entscheidung über die Höhe des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 47, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG i. V. m. § 52 Abs. 1 und 5 Satz 1 Nr. 2 GKG ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach juris; so schon: OVG LSA, Beschlüsse vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris, und 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - sowie Beschlüsse vom 23. August 2010 - Az.: 1 O 126/10 - und 25. August 2010 - Az.: 1 L 116/10 -, veröffentlicht bei juris ), wobei der Senat die Hälfte des 6, 5-fachen Endgrundgehaltes (hier: Festbesoldung) der Besoldungsgruppe B 2 LBesO nach Maßgabe der Anlage 2 zu § 18c Abs. 2 LBesG zugrunde gelegt hat.
  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.416

    Rückforderung überzahlter Bezüge; rückwirkende Feststellung der begrenzten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2011 - 2 L 40/11

    Vorzeitige Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Erfordernis eines

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 116/10   

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https://dejure.org/2017,74868
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 116/10 (https://dejure.org/2017,74868)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 116/10
    Der vom Beklagten allein geltend gemachte Zulassungsgrund von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 116/10
    Der vom Beklagten allein geltend gemachte Zulassungsgrund von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 1 L 116/10
    Der vom Beklagten allein geltend gemachte Zulassungsgrund von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 [640]; Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
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